Förderung des Kirchlichen Klimaschutzes (BMU)
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) fördert die Erstellung von Klimaschutzkonzepten sowie die beratende Begleitung bei deren Umsetzung, die Anwendung von Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung mit vergleichsweise geringer Wirtschaftlichkeitsschwelle sowie Modellprojekte zum Klimaschutz. Das Bundesumweltministerium fördert die Erstellung von Klimaschutzkonzepten, Teilkonzepten und Klimaschutzmaßnahmen im kirchlichen Bereich mit 70 %.
A. Klimaschutzkonzepte
1. Förderung der Erstellung von Klimaschutzkonzepten
Gefördert wird die Erstellung von Klimaschutzkonzepten, die möglichst alle klimarelevanten Bereiche innerhalb einer Kommune abdecken. Diese Konzepte sollen Energie- und CO2-Bilanzen, Potenzialanalysen zur Minderung von Treibhausgasen, Maßnahmenkataloge sowie Zeitpläne zur Umsetzung umfassen. Förderfähig sind Sach- und Personalkosten externer Dienstleister. Es werden Zuschüsse in Höhe von bis zu 70% gewährt.
2. Förderung der Erstellung von Klimaschutz-Teilkonzepten
Gefördert wird die Erstellung von Teilkonzepten für kirchliche Liegenschaften. Diese Konzepte analysieren unter anderem die spezifische Ausgangssituation sowie die technisch und wirtschaftlich umsetzbaren CO2-Minderungspotenziale. Förderfähig sind Sach- und Personalkosten externer Dienstleister. Es werden Zuschüsse in Höhe von bis zu 70% gewährt.
3. Förderung der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten
Gefördert wird die beratende Begleitung bei der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten oder Teilkonzepten. Beratungs- und Begleitleistungen umfassen unter anderem Aufgaben des Projektmanagements, die Durchführung interner Informationsveranstaltungen und Schulungen sowie weitere inhaltliche Zuarbeiten. Die eigentliche Umsetzung der Konzepte und notwendige Investitionen liegen in der Verantwortung der Antragsteller. Förderfähig sind Sach- und Personalkosten externer Dienstleister oder von Personal, das im Rahmen des Projektes zusätzlich eingestellt wird („Klimaschutzmanager“). Der Förderzeitraum für die beratende Begleitung bei der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten beträgt maximal drei Jahre, von Teilkonzepten maximal zwei Jahre.
B. Modellprojekte mit dem Leitbild der CO2-Neutralität
1. Förderung der Erstellung eines Konzepts für Modellprojekte
Das BMU fördert die Erstellung von Konzepten für einzelne Modellprojekte (Vorplanungsphase) in verschiedenen klimarelevanten Bereichen (zum Beispiel Gebäude). Förderfähig sind Sach- und Personalkosten externer Dienstleister. Es werden Zuschüsse in Höhe von bis zu 70% gewährt.
2. Förderung der Umsetzung von Modellprojekten
Gefördert wird die Umsetzung von einzelnen Modellprojekten in verschiedenen klimarelevanten Bereichen. Förderfähig ist unter anderem die modellhafte, klimaschützende Sanierung von kircheneigenen Liegenschaften (keine Sakralgebäude und Pfarrhäuser). Modellprojekte mit dem Leitbild der CO2-Neutralität zeichnen sich dadurch aus, dass sie den Ausstoß klimaschädlicher Gase weitgehend reduzieren und in vorbildlicher, innovativer Weise die Anwendung verfügbarer hocheffizienter Technologien und erneuerbarer Energien demonstrieren.
Zuwendungsfähig sind die nachgewiesenen Mehrausgaben bzw. -kosten für den Klimaschutz. Für die Höhe der Förderung werden verschiedene Entscheidungskriterien angelegt (u. a. vermiedene Treibhausgasemissionen, Modellcharakter und Multiplikatorwirkung). Die maximale Förderhöhe beträgt 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten. Förderfähig sind nur einzelne Vorhaben.
C. Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung
Richtlinien und Hinweise
Grundlage ist die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative (Stand Januar 2010), sowie die ergänzendenen Hinweise für kirchliche Antragssteller (Stand Januar 2010).
Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Internetseite des Projektträgers Jülich.
